Schlagwort: Berufsausbildungsvertrag
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Wie lange darf die Probezeit im Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz dauern?
Die Probezeit muss zwischen 1 Monat und 4 Monaten liegen.
Die Probezeit muss zwischen 1 Monat und 4 Monaten liegen.